Krankenversicherung
Bei der Einschreibung muss nachgewiesen werden, dass eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorhanden ist oder mit Beginn des Semesters bestehen wird (siehe § 199a SGB V).
Das gilt für:
- Vollzeit- oder Teilzeitstudierende in einem Bachelor- oder Masterstudiengang
- Weiterbildungsstudierende in einem weiterbildenden Masterstudiengang
- Doktoranden und Doktorandinnen, die neben der Promotion zusätzlich in einem Bachelor- oder Masterstudiengang studieren
Das gilt nicht für:
- Studiengangszweithörende durch ihren Nachweis an der Ersthochschule
- Studierende mit Wohnsitz im Ausland, die das Fernstudium von dort aus absolvieren
Die Versicherungspflicht kann auf verschiedene Arten erfüllt und nachgewiesen werden:
Besteht durch Berufstätigkeit eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, so reichen Sie als Nachweis bitte eine Kopie der aktuellen Versicherungsbescheinigung oder eine Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte (Vorder- und Rückseite) ein
In der Regel ist eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Bei Fragen berät Sie Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie in der studentischen Krankenversicherung versichert sind, so fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine elektronische Meldung an die Hochschule an.
Bitte nennen Sie die Absendernummer der FernUniversität in Hagen: H0001901.
Zum Nachweis fordern Sie bitte bei einer zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung an die Hochschule an.
Bitte nennen Sie die Absendernummer der FernUniversität in Hagen: H0001901.