Bachelorarbeit

Gemäß § 19 Abs. 2 der LL.B.-Prüfungsordnung soll der Prüfling in der Bachelorarbeit zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Umfang
Gemäß § 19 Abs. 3 LL.B.-PO beträgt der Umfang 40-50 Seiten zuzüglich Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis. Bitte beachten Sie zudem die Hinweise Ihres betreuenden Lehrstuhls.
Voraussetzungen
150 ECTS erfolgreich erworben (zum Zeitpunkt der Anmeldung) vgl. LL.B.-PO.
Bearbeitungszeit
Bearbeitungszeit: § 19 Abs. 4 zwölf Wochen nach Themenvergabe unabhängig vom Status als Teilzeit- oder Vollzeitstudierende.
Downloads
Weitere Informationen
Die Anmeldung erfolgt online über WebRegIS
Zur Anmeldung finden Sie weitere Hinweise im
Heft 2 der Studien- und Prüfungsinformationen.
Die Prüfungsordnung finden Sie im Downloadbereich unter