Masterarbeit

In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein komplexes Problem aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, vgl. Prüfungsordnung LL.M. § 16 Abs. 2.
Voraussetzungen
- 6 erfolgreich absolvierte Module (zum Zeitpunkt der Anmeldung)
- Prüfungsanspruch noch nicht endgültig verloren
Anmeldefristen
Anmeldefrist | Zeitraum für einen möglichen Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit |
15.05.-31.05. | 15.06.-30.09. |
15.11.-30.11. | 15.12.-31.03. |
Bearbeitungszeit
Gemäß § 17 Abs. 4 Prüfungsordnung LL.M. beträgt die Bearbeitungszeit 12 Wochen nach Themenvergabe, für Teilzeitstudierende beträgt sie 18 Wochen.
Umfang
vgl. Prüfungsordnung LL.M. § 17 Abs. 3 nicht mehr als 75 Seiten zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Bitte beachten Sie Hinweise Ihres betreuenden Lehrstuhls.
Downloads
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über WebRegIS
Zur Anmeldung und zum Zulassungsverfahren finden Sie weitere Hinweise in
Heft 1 der Studien- und Prüfungsinformationen.
Die Prüfungsordnung finden Sie im Downloadbereich unter